BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 29.09.2016 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ für seinen Geltungsbereich zu ändern. Mit dieser 10. Änderung des Bebauungsplanes soll die Art der baulichen Nutzung sowie die Festsetzung zu Garagen, Stellplätzen und Fahrradabstellplätzen neu gefasst und konkretisiert werden. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 24 vom 20.10.2016.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Zwischenzeitlich liegt für diese 10. Änderung des Bebauungsplanes „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ ein ausgearbeiteter Planentwurf nebst Begründung vor. Dieser wird hiermit öffentlich ausgelegt.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.02.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann in der Zeit vom 12.01.2017 mit 17.02.2017 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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