Bekanntmachung

In seiner Sitzung vom 21.03.2002 faßte der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB den Beschluß, den Bebauungsplan für das Gebiet "Torfabbaugebiet Weilheimer Moos und Schwattachfilz" im Bereich der Firmenfläche eines ansässigen Torfbetriebes zu ändern.

Der Änderungsbereich ergibt sich aus den anliegend abgedruckten Lageplänen. Vom Geltungsbereich werden folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:

A) Amtlicher Lageplan

Fl.Nrn. 3425, 3431/2, 3432, 3432/2, 3432/3, 3433, 3434, 3435, 3452, 3453, 3454 und 3455, Gemarkung Weilheim i.OB.

B) Lageplan gemäß Flurbereinigung

Fl.Nr. 3431, 3432, 3433, 3434, 3435, 3441, 3442, 3452, 3453 und 3455, Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als Fläche für Betriebsgebäude und €anlagen, Straßenfläche, Abgrabungsfläche (Torfgewinnung) und Fläche zur Bepflanzung oder Sukzession (Planung) ausgewiesen. Die Flächen für Betriebsgebäude und €anlagen sollen etwas erweitert werden um im Vergleich zu anderen Torfabbaubetrieben eine Gleichbehandlung zu erzielen. Die Straßenfläche des öffentlichen Feld- und Waldweges soll aus dem bisherigen Betriebsgelände aus Verkehrssicherheitsgründen herausgenommen werden. Es ergibt sich daher eine Flächenverschiebung, jedoch keine neue Flächenklassifizierung.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.

Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Klaus Rawe
1. Bürgermeister

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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