BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 04.05.2017 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Krumpperstraße - Süd“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 30.05.2017 folgende Grundstücke erfasst:

Fl.Nrn. 838, 839, 858 und 860 – Teilfläche, jeweils Gemarkung Weilheim

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan für das Grundstück Fl.Nr. 858, Gemarkung Weilheim, als „Fläche für Gemeinbedarf – Kirche und kirchlichen Zwecken dienende Gebäude“ sowie im Übrigen als „Mischgebiet“ gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.

Beim Plangebiet handelt es sich um einen bebauten, innerstädtischen Bereich, der im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll. Durch die Planung soll insbesondere für das Grundstück Fl.Nr. 838, Gemarkung Weilheim, eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Nachverdichtung erreicht werden. Es handelt sich daher um eine Maßnahme der Innenentwicklung, so dass der Bebauungsplan nach den beschleunigten Verfahrensvorschriften des § 13a BauGB aufgestellt wird.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) nach den Vorschriften des § 13 BauGB aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird. Auf die im anschließenden Verfahren erfolgenden Bekanntmachungen im Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist diesbezüglich zu achten.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit gleichzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.07.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Planentwurf sowie die Begründung liegen in der Zeit vom 14.06.2017 mit 17.07.2017 öffentlich aus und können während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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