BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 21.03.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich der Geistbühelstraße“ für eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1047/6, Gemarkung Weilheim, zu ändern.
Auf Antrag des Grundstückseigentümers sollen die Baugrenzen auf der genannten Grundstücksteilfläche neu festgelegt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses. Der Geltungsbereich der Änderung kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung wird zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom

27.07.2017 mit 31.08.2017

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister