BEKANNTMACHUNG

Die Stadt Weilheim beabsichtigt, im Bereich des Gutes Dietlhofen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Rahmen dieser Bauleitplanungsverfahren hat die Stadt Weilheim beantragt, die im Bereich des Gutes Dietlhofen Landschaftsschutzgebiet „Hardtlandschaft und Eberfinger Drumlinfelder“ gelegenen Grundstücke und Grundstücksflächen aus dem Landschaftsschutzgebiet herauszunehmen.

Das Landratsamt Weilheim-Schongau leitet hiermit das erforderliche naturschutzrechtliche Änderungsverfahren nach § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. Art. 52 BayNatSchG ein.

Der Entwurf der Änderungsverordnung mit Luftbild liegt in der Zeit von Freitag, 28.7.2017 bis einschließlich Montag 28.8.2017 während der allgemeinen Dienststunden beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Weilheim, Zimmer 206, Pütrichstr. 8, 82362 Weilheim, sowie bei der Stadt Weilheim, Bauamt, 2. Stock, Zimmer 202, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden.

Weilheim, 3.7.2017

Landratsamt Weilheim-Schongau
- untere Naturschutzbehörde –

Weigl

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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