BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 21.03.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Südlich der Hochlandhalle Abschnitt II“ zu ändern. Es wird den Grundstückseigentümern die Möglichkeit gegeben werden, im Bereich der zum Grundstücksinneren gerichteten Fassaden erdgeschossige Anbauten in leichter Holz- oder Metallkonstruktion bis zu einer Tiefe von max. 3,00 m über die gesamte Hausbreite zu errichten und damit in diesem Umfang die festgesetzten Baugrenzen zu überschreiten. Für Eckgrundstücke wurde weiter die Möglichkeit neu formuliert, erdgeschossige Anbauten auch an den Giebelseiten in festgesetztem Umfang zu errichten.

Um eine städtebauliche Unterordnung der Anbauten zu den Hauptgebäudeteilen zu erreichen, werden für die zugelassenen Anbauten Regelungen zur traufseitigen Wandhöhe und zur Dachform aufgenommen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom

14.08.2017 mit 15.09.2017

während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.09.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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