BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 20.06.2017 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Am Gögerl“ bezüglich der Festsetzungen über die Höhenlage der Fertigfußbodenoberkante über dem Geländeniveau für alle durch Baugrenzen definierte Bauräume im Bebauungsplangebiet zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass für alle durch Baugrenzen definierten Bauräume eine auf die jeweilige Lage des Bauraumes im Bebauungsplan abgestimmte absolute Höhe in Metern über Normalnull einzuhalten ist.

Mit der Änderung soll nun das Niveau Fertigfußbodenoberkante im Erdgeschoss im Bereich des Gebäudezugangs im Mittel maximal 0,30 m über dem Niveau der angrenzenden öffentlichen Verkehrsfläche (Oberfläche Belag der Fahrbahn) festgesetzt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom

14.08.2017 mit 15.09.2017

während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 15.09.2017 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister