BEKANNTMACHUNG

Allgemeines:

Im Bereich der Gemeinde Eberfing kam es in den letzten Jahrzehnten immer wieder zu Überschwemmungen. Betroffen waren sowohl der Weidenbach, Ramseer Bach wie auch der Angerbach. Hochwasserereignisse führten dabei auch dazu, dass das vorhandene Rückhaltevolumen des Hochwasserrückhaltebeckens Weidenbach in Eberfing vollständig ausgenützt war und die Hochwasserentlastung ansprang.

Im Gebiet der Stadt Weilheim stellt sich die Hochwassergefahr vor allem durch die hydraulische Einschränkung der Ableitungsfähigkeit des Angerbaches im Stadtgebiet dar. In der Vergangenheit wurde der Angerbach im Stadtgebiet durch eine Verrohrung verbaut und in die zwei Gewässerläufe Simmetsbach und Stadtbach aufgeteilt. Diese Verrohrungen sind hydraulisch nicht in der Lage die Wassermengen des Angerbaches schadlos durch das Stadtgebiet abzuleiten. Ein HQ100-Schutzziel, zuzüglich der Annahme eines Klimafaktorzuschlages kann auf beiden Gemeindefluren ohne die Umsetzung von Schutzmaßnahmen für die Bebauung nicht erreicht werden.

Als Ergebnis der umfangreichen Variantenuntersuchung beinhaltet die Genehmigungsvariante ein Hochwasserschöpfwerk an der Ammer (Notwendigkeit für Binnenentwässerung), die Sanierung der Stadtbach- und Simmetsbachverrohrung (kein Druckabfluss im innerstädtischen Bereich), drei Hochwasserrückhaltebecken (Standort Weilheim, Marnbach und Ramseer Bach) und Gewässerausbaumaßnahmen in Weilheim, Marnbach und Eberfing (hydraulische Ertüchtigung des Angerbach und Weidenbach, Teilungswehr Simmetsbach, Einlaufbauwerk Simmetsbach, Flutmulde Stadtbach, Flutmulde Eberfing).

Der Abschnitt 1 Eberfing stellt dabei einerseits den Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasserereignis für den Ort Eberfing sicher, und ist andererseits die Voraussetzung für die Abschnitte 2 und 3 im Gebiet der Stadt Weilheim.

Vorhabensträger:

Vorhabensträger der vorliegenden Genehmigungsplanung zum „Hochwasserschutz am Angerbach“ sind die Stadt Weilheim und die Gemeinde Eberfing.

Die interkommunale Zusammenarbeit ergab sich aus der Notwendigkeit der Umsetzung einer HQ100-Hochwasserschutzlösung auf beiden Gemeindegrenzen basierend auf dem Hochwasserschutz- und Planungskonzept (2009, Dr. Blasy-Dr. Øverland) und den technischen Rahmenbedingungen.

Beschreibung des Vorhabens (Abschnitt 1 des Gesamtvorhabens):

Hochwasserrückhaltebecken Ramseer Bach

Als Absperrbauwerk ist ein homogener Erddamm mit einer Länge von ca. 190 m vorgesehen. Daneben wird im Zuge des Neubaus der Kreisstraße WM 11 der Straßendamm, der orographisch links des Ramseer Bachs trassiert ist, angehoben, so dass dieser als Absperrbauwerk fungiert und ein Ausströmen des Stauwassers in westliche Richtung verhindert.

Die Dammhöhe beträgt ca. 11,2 m über der Gewässersohle. Der Dammaufbau erfolgt durch homogenes Schüttmaterial aus bindigem Boden. Die Böschungsneigung H:B beträgt wasserseitig durchgängig 1:3. Die Luftseite ist ebenfalls mit 1:3 geneigt. Die Zufahrt zur Hochwasserentlastung von der Dammkrone ist mit einer befahrbaren Neigung von 1:10 vorgesehen. Durch die gewählten Böschungsneigungen wird eine standsichere Ausbildung des Dammkörpers gewährleistet.

Im Rahmen der Gründung des Bauwerks ist mit Altlasten im Dammbereich zu rechnen. Des Weiteren befindet sich im Gründungsbereich ein Stadel, der vor Beginn der Baumaßnahme versetzt werden muss.

Zur Gewährleistung des Unterhaltes und der Standsicherheit des Dammbauwerks ist ein 10 m breiter Schutzstreifen zwischen Dammfuß und Vorlandbereich bzw. Beckenraum eingeplant, der der Dammüberwachung und Dammverteidigung dient. Diese Dammschutzzone bleibt frei von Gehölzen, da diese einerseits die Pflege und Wartung des Dammbauwerkes erschweren, andererseits die Ausbildung einer stabilen Grasnarbe verhindern und Wühltieren Schutz bieten. Der Schutzstreifen darf weder bebaut noch intensiv landwirtschaftlich genutzt werden.

Zur Unterhaltung des Dammbauwerks ist wasser- und luftseitig die Schüttung eines 3 m breiten Schotterweges entlang der Dammböschungsfüße vorgesehen. Diese können über die Kreisstraße WM 11 angefahren werden. Die Kreisstraße WM 11 muss im Zuge der Dammbaumaßnahme in Richtung Westen verschoben werden und führt zukünftig über das Dammbauwerk. Im Einstaufall muss die Kreisstraße von beiden Fahrtrichtungen kommend gesperrt werden, da Teile der Straßenführung durch den Beckenraum gehen.

Betriebsauslass

Das Hochwasserrückhaltebecken wird als Trockenbecken ohne Dauerstau betrieben. Bei Abflüssen bis zu 1,8 m³/s wird deshalb die gesamte Wassermenge über das geplante Durchlassbauwerk durch den Absperrdamm geleitet, ohne einen zusätzlichen Wassereinstau gegenüber dem derzeitigen Zustand zu erzeugen. Ein Einstau der oberhalb liegenden Flächen im Rückhaltebecken tritt somit erst ein, wenn der Zufluss im Ramseer Bach größer ist als der eingestellte Abfluss am Betriebsauslass.

Das Gewässer wird in einem ökologisch gestalteten Gerinne dem Durchlassbauwerk zugeführt. Zur Reduzierung der Fließgeschwindigkeit sind in dem Gewässerabschnitt im Bereich des Durchlasses vier Absturzschwellen mit einer Länge von jeweils 1,0 m und einer Höhendifferenz von 20 cm geplant. Die Böschungen werden mit Wasserbausteinen gesichert.

Hochwasserentlastung

Auch bei außergewöhnlichen Hochwasserereignissen, die über einem HQ100-Abfluss liegen, muss die Standsicherheit des Absperrdammes gewährleistet sein.

Zur Verhinderung einer unkontrollierten Überströmung bei Extremhochwasserereignissen wird eine Hochwasserentlastungsanlage in der luftseitig nach Westen exponierten Dammflanke installiert, über die das nicht mehr rückhaltbare Wasser über Flurstück 730 in Richtung Fließgewässer abgeleitet werden kann.

Zur Energiedissipation des Wassers, das bei einem Hochwasserereignis größer als das Bemessungshochwasser BHQ3 über die Dammscharte strömt, ist am Fuß der Hochwasserentlastung eine 8 m lange und 1,3 m tiefe Tosmulde vorgesehen, die mit zu 2/3 in Beton gebetteten Wasserbausteinen gesichert ist.

Daten HWRB Ramseer Bach:
Rückhaltevolumen bei HQ100 + KF 223.200 m³
Überflutungsfläche bei HQ100+KF 66.500 m²
Länge der Stauwurzel bei HQ100+Klima ca. 590 m
Stauhöhe bei HQ100+Klima 633,11 mNN
Stauhöhe bei BHQmax 633,61 mNN
Bemessungsabfluss HQ100+Klima 9,97 m³/s (BHQ3)
BHQ1 (HQ500) 13,87 m³/s
BHQ2 (HQ5000) 21,68 m³/s
Drosselabfluss QDr 1,80 m³/s
Dammbauwerk: Länge: ca. 190 m
Höhe über GOK: 9,85 m
Böschungsneigung: 1:3
Höhe Dammkrone: 634,61 mNN
Min. Freibord: 1,0 m

Bestehendes Hochwasserrückhaltebecken Am Weidenbach (Reschbach)

Der bestehende Hochwasserrückhalt ist nicht auf einen HQ100 Schutz ausgelegt. Das Bauwerk ist mit einer Rohrdrossel versehen, welche bei Vollstau eine maximale Drosselwassermenge von ca. 500 l/s abgibt. Die Hochwasserentlastung wurde in Form einer Überlaufscharte hergestellt.

In der Hydrologie zum Hochwasserschutz am Angerbach wurde das bestehende Becken am Weidenbach (Reschbach) nach einer festgelegten Füllstands-Abflussbeziehung eingearbeitet. Insgesamt werden bei einem maximalen Drosselabfluss von ca. 0,5 m³/s ca. 110.000 m³ im bestehenden Becken zurückgehalten. Steigt der Wasserspiegel im Becken über 639,75 müNN springt die Hochwasserentlastung an.

Da bei einem abweichenden Betrieb die Bemessungsgrundlagen des Gewässerausbaues sowie der geplanten Hochwasserrückhaltebecken im Rahmen des Hochwasserschutzes am Angerbach nicht mehr gegeben sind, muss sichergestellt werden, dass das bestehende Hochwasserrückhaltebecken am Weidenbach (Reschbach) gemäß dieser festgelegten Kennlinie betrieben wird.

Zur Kontrolle des Betriebes sind daher am bestehenden Hochwasserrückhaltebecken Weidenbach (Reschbach) Einrichtungen zur Kontrolle des Drosselabflusses vorzusehen.

Gewässerausbau Eberfing Weidenbach

Der Ausbau des Weidenbachs erfolgt auf 6,3m³/s (HQ100+KF). Der Gewässerausbau erstreckt sich über eine Gesamtlänge von ca. 960 m. Der Ausbau beginnt im Oberlauf, ca. 550 m östlich der Bebauung an einem bestehenden Straßendurchlass (Maulprofil 2000/1250) unter der Straße auf der Flurnummer
642, Gemarkung Eberfing. In diesem Bereich wird der Abfluss des Weidenbachs, welcher nicht von der Verrohrung abgeleitet werden kann, von der südlichen auf die nördliche Straßenseite durch eine Geländemodellierung geleitet. Die Geländemodellierung ist mit einer maximalen Höhe von ca. 1,50 m geplant und wird mit homogenem undurchlässigem Dammschüttmaterial geschüttet. Um diesen Bereich zu bewirtschaften, werden die oberen 50 cm mit Mutterboden aufgefüllt und die Böschungsneigungen befahrbar mit 1:10 ausgeführt.

Der Abfluss des Weidenbachs staut sich an der Geländemodellierung und wird über die im vorderen Bereich angehobene Straße geleitet. Die Straßenanhebung beträgt maximal 90 cm und wird entsprechend den Richtlinien für den Straßenbau an den Bestand angeglichen.

Auf der nördlichen Seite der Straße wird das Gewässerbett um ca. 50 m in Richtung Osten verlängert, um dem Weidenbach den über die Straße abgeschlagenen Abfluss zuzuleiten. In diesem Bereich wird die Verlängerung des Gewässerbettes mit Wasserbausteinen in Steinschüttbauweise gegen Erosion und Kolkerscheinungen gesichert.

Im weiteren Verlauf des Weidenbachs in Richtung der Bebauung wird das bestehende Gewässer entlang der Straße aufgeweitet. Je nach Sohlgefälle wird der Weidenbach bis FKM 0+375 auf 7,5 m bis 10,5 m aufgeweitet und bis zu 70 cm eingetieft. Das geplante Gefälle variiert zwischen 1,25 % bis 1,5 %. Um die Fließgeschwindigkeiten zu verringern, wurden 6 Sohlrampen mit einer Länge von jeweils 3,0 m und einer Höhendifferenz von 15 cm geplant. Zur Sicherstellung der Abflusstiefe und Gewährleistung der Wandermöglichkeit von Wasserlebewesen wird in die Bachsohle ein Niedrig- bis Mittelwassergerinne mit einer Sohltiefe von ca. 30 cm, einer Sohlbreite von ca. 2,0 m und links- wie rechtseitiger Böschungsneigung von 1:1 profiliert. Der Verlauf des Niedrig- bis Mittelwassergerinnes ist gewunden angelegt. Zur Verbesserung der Gewässerstruktur und Erhöhung der Gewässerdynamik werden vereinzelt Baumstämme, Wurzelstöcke und Findlinge als Strukturelemente in das Bachgerinne eingebaut.

Von FKM 0+350 bis zum Brückenbauwerk bei FKM 0+597,13 wird das bestehende Gerinne des Weidenbachs auf ca. 7 – 7,5 m aufgeweitet und ein 2,0 m breites Niedrig- bis Mittelwassergerinne in das Bachbett modelliert. Die Brücke bei FKM 0+597,13 wird neu errichtet, da die erforderliche hydraulische Leistungsfähigkeit der vorhandenen Brücke nicht gegeben ist.

Im innerörtlichen Bereich von Eberfing zwischen FKM 0+604,12 und FKM 0+730,53 sowie zwischen FKM 0+739,17 und FKM 0+ 839,17 wird der Weidenbach auf durchschnittlich 7 m aufgeweitet und eine 2,0 m breite und 0,3 m tiefe Niedrig- bis Mittelwassergerinne in das Bachbett modelliert, die leicht mäandrierend angelegt ist. Vereinzelt sind Baumstämme, Wurzelstöcke und Findlinge als Strukturelemente vorgesehen. Das Brückenbauwerk am westlichen Ortsausgang wird aufgrund der geringen hydraulischen Leistungsfähigkeit der Bestandsbrücke neu errichtet.

Vom westlichen Brückenbauwerk bei FKM 0+846,93 wird der Weidenbach bei einem Gefälle von ca. 0,8 % nur noch geringfügig aufgeweitet, bevor dieser ab FKM 0+956,97 in seinem bestehenden Bachbett verläuft. Die Gewässerstruktur wird in diesem Gewässerabschnitt mittels Strukturelementen hydromorphologisch aufgewertet.

Südlich von Obereberfing befindet sich bereits eine Flutmulde, die bei Starkregenereignissen Oberflächenwasser in den Ramseer Bach kurz vor der Ortseinfahrt einleitet. Bei Starkniederschlag ist hier die Ortsrandlage von Obereberfing betroffen. Diese Flutmulde wird weiter ausgebaut und die bestehenden Deichstrukturen entlang der Bebauung ertüchtigt. Durch den Ausbau der Flutmulde wird eine zusätzliche Retentionsfläche von ca. 5.700m³ geschaffen.

Ramseer Bach

Südlich von Eberfing fließt der Ramseer Bach in einem Grabengerinne parallel der Egenrieder Straße, bevor dieser im Bereich der Bebauung von Obereberfing in den Angerbach übergeht. Nach Querung der Kreisstraße WM 11 wird der Ramseer Bach zum Angerbach. Die hydraulische Leistungsfähigkeit des bestehenden Brückenbauwerks der Kreisstraße WM 11 über dem Ramseer Bach/Angerbach ist nicht gegeben. Die Planung sieht einen Austausch des Durchlasses vor. Mit dem geplanten Rechteckdurchlass (HxB) 1,0 m x 1,6 m können die Bemessungsabflüsse des Ramseer Baches und der von Osten einlaufenden Flutmulde abgeführt werden, ohne dass die Kreisstraße überströmt wird.

Die bestehenden Durchlässe DN 1200, DN 1000 sowie Maulprofil B = 1850 am Ramseer Bach sind hydraulisch leistungsfähig genug und werden erhalten. Ca. 60 m oberhalb der Mündung in den Angerbach wird der Ramseer Bach aufgeweitet.

Verfahren:

Im Zuge des bereits Ende 2015/Anfang 2016 durchgeführten, jedoch nicht abgeschlossenen Planfeststellungsverfahrens wurden Einwände von Beteiligten vorgebracht. Diese Einwände wurden fachlich geprüft. Ein Teil der Einwendungen konnte in Form einer Planungsänderung berücksichtigt werden.

Von der Stadt Weilheim i.OB und der Gemeinde Eberfing wurden nunmehr die um die Änderungen ergänzten Unterlagen zum gemeinsamen interkommunalen Hochwasserschutzprojekt „Angerbach“ erneut zur Planfeststellung und ggf. Erteilung wasserrechtlicher Zulassungen eingereicht. Die eingereichten und in das Verfahren gebrachten Unterlagen betreffen Abschnitt 1 – Eberfing.

Als erster Schritt sollen für Abschnitt 1 (Eberfing) ein Planfeststellungsbeschluss sowie ggf. erforderliche wasserrechtliche Zulassungen erwirkt werden.

Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung ergab, dass die zu erwartenden Eingriffe in den Naturhaushalt durch die Umsetzung von Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und durch den naturschutzrechtlichen und waldrechtlichen Ausgleich weitgehend kompensiert werden können. Unter Berücksichtigung der Minimierungsmaßnahmen und der bestehenden Vorbelastung ist eine weitergehende Umweltverträglichkeitsprüfung wegen der relativ geringen Schwere des verbleibenden Eingriffs nicht erforderlich.

Die Feststellung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, muss bekanntgegeben werden, was hiermit erfolgt. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.

Vor Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bzw. einer gehobenen Erlaubnis ist die Durchführung eines förmlichen Verwaltungsverfahrens erforderlich.

Das Vorhaben der Stadt Weilheim i.OB und der Gemeinde Eberfing wird mit dem Hinweis darauf bekannt gemacht, dass

  1. Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Unternehmens ergeben, vom 31. August 2017 bis einschließlich 02. Oktober 2017 im Rathaus der Gemeinde Eberfing, Ettinger Straße 7, 82390 Eberfing, im Rathaus der Gemeinde Huglfing (hier: Verwaltungsgemeinschaft), Hauptstraße 32, 82386 Huglfing, im Rathaus der Stadt Weilheim (Stadtbauamt), Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB und im Landratsamt Weilheim-Schongau, Dienststelle Schongau, Münzstraße 33, II. Stock, Zimmer Nr. 212, 86956 Schongau, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt sind,
  2. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der unter Ziffer 1 genannten Verwaltungen vorzubringen sind. Die bereits während der Einwendungsfrist vom 16. Dezember 2015 bis einschließlich 01. Februar 2016 schriftlich oder zur Niederschrift vorgebrachten Einwendungen gegen das Vorhaben „Interkommunaler Hochwasserschutz „Angerbach“ der Stadt Weilheim und der Gemeinde Eberfing, Landkreis Weilheim-Schongau; hier: Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt 1 – Bereich Eberfing“ behalten weiterhin ihre Gültigkeit und müssen nicht neu vorgebracht werden,
  3. etwaige Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG zu dem Vorhaben bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei einer der unter Ziffer 1 genannten Verwaltungen vorzubringen sind,
  4. bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
  5. durch Einsichtnahme in die Antragsunterlagen, durch Erhebung von Einwendungen und durch Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen nicht erstattet werden,
  6. die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können und die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Schongau, 31.07.2017
Landratsamt Weilheim-Schongau
L. Messerschmid

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an