BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 19.07.2016 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Färbergasse II“ für das Grundstück Fl.Nr. 939 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 246 und 862/1, Gemarkung Weilheim, zur Neugestaltung der zugelassenen Bebauung zu ändern.

Der Geltungsbereich der 12. vereinfachten Änderung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan des Stadtbauamtes Weilheim i.OB vom 22.09.2016.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Die Grundzüge der Planung sind durch die Änderungsplanung nicht berührt und durch sie werden kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet Auch bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Nach Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 27.07.2017 nach entsprechenden Vorberatungen durch den Bauausschuss mit den weiteren vorgebrachten Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Fachbehörden. Über die vorgetragenen Anregungen und Bedenken wurde unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Belange durch den Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB im Sinne der §§ 1, 1a und 2 BauGB entschieden und abgewogen. Hieraus ergab sich nochmals eine geringfügige Änderung bei den Inhalten des Bebauungsplanes.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Sie können in der Zeit vom 27.09.2017 mit 30.10.2017 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Stellungnahmen werden bis spätestens 30.10.2017 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister