BEKANNTMACHUNG

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung am 31.05.2017 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Stadtwerke – Deutenhausener Feld II“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird das Grundstück Fl.Nr. 498, Gemarkung Deutenhausen, erfasst. Auf den beigefügten Lageplan wird hingewiesen.

Das Verfahren wird entsprechend den Vorschriften des Baugesetzbuches durchgeführt.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Der Bebauungsplan, die Begründung und der Umweltbericht werden zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Sie können in der Zeit vom

29.01.2018 mit 05.03.2018

im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, II. Stock, Stadtbauamt, Zimmer 202, während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes von jedermann eingesehen werden. Die Informationen sind auch unter www.weilheim.de einsehbar und stehen zum Download bereit.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zur Planung bis spätestens 05.03.2018 gegeben.

Es liegen umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild und Kultur- und Sachgüter, sowie zur naturschutzrechtlichen Bewertung und zu Altlasten vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können und, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an