BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 16.01.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Krumpperstraße - Süd“ bezüglich der Festsetzungen über erforderliche bauliche Maßnahmen zum Schutz vor einwirkenden Lärmimmissionen für das gesamte Bebauungsplangebiet zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass rein passive Maßnahmen zum Schutz vor einwirkenden Lärmimmissionen auf gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Räume beschränkt sind.

Mit der Änderung soll es nun auch möglich sein, neben aktiven und semiaktiven Maßnahmen auch rein passive Maßnahmen zum Schutz von einwirkenden Lärmimmissionen in Räumen zuzulassen, die als Wohnräume zum dauerhaften Aufenthalt genutzt werden sollen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan und die Begründung hierzu liegen in der Zeit vom 12.02.2018 mit 19.03.2018 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202 aus oder können unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 19.03.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister