BEKANNTMACHUNG

In seiner Sitzung am 20.02.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB den Bebauungsplan „Karl-Böhaimb-Straße/Andreas-Schmidtner-Straße“ für das Grundstück Fl.Nr. 2860/6 bezüglich der Festsetzungen über Baugrenzen und GFZ zu ändern.

Der Bebauungsplan für das Gebiet „Karl-Böhaimb-Straße/ Andreas-Schmidtner-Straße“ der Stadt Weilheim i.OB aus dem Jahre 2009 weist auf dem Grundstück Fl.Nr. 2860/6, Karl-Böhaimb-Straße 16, in der ursprünglichen Fassung eine durch Baugrenzen definierte überbaubare Grundstücksfläche aus, welche das Bestandsgebäude umfasst. Weiter wird eine maximal zulässige GFZ von 0,5 festgesetzt.

Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet soll zur Schaffung eines barrierefreien Zugangs auch zu den oberen Geschossen an der straßenabgewandten Fassade des Bestandsgebäudes der Bauraum durch Neufestlegung der Baugrenzen nach Osten erweitert werden. Gleichzeitig soll die zugelassene GFZ auf max. 0,65 erhöht werden. Für ein bestehendes Nebengebäude soll eine Baufläche festgesetzt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der nun vorliegende Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung liegt in der Zeit vom 28.06.2018 mit 31.07.2018 zur öffentlichen Einsichtnahme aus und kann während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 31.07.2018 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Auf die bereits erfolgte Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses im Amtsblatt Nr. 12 vom 05.06.2018 wird hingewiesen.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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