Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 15.04.2002 die Grenzregelung für das Gebiet "Herzog-Albrecht-Platz" entsprechend dem Grenzregelungs-Veränderungsnachweis Nr. 3837, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff BauGB beschlossen.

Betroffen sind sowohl Flächen im Eigentum der Stadt Weilheim i.OB als auch private Grundstücksflächen. Ein Wertausgleich wurde auf 127,82 € festgesetzt.

Die Grenzregelung für das Gebiet "Herzog-Albrecht-Platz" ist am 05.08.2002 für alle beteiligten Grundstücke unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamtes und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

i.V. Ingo Remesch
2. Bürgermeister

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