I. Wohngebiete

Im Rahmen der heutigen Klimapolitik wird ständig untersucht und abgewogen, in welchen Ortsrandlagen sich künftige bauliche Abrundungen oder Entwicklungsmöglichkeiten für die Stadt ergeben. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete wird auf ein organisch sinnvolles Wachstum der Stadt geachtet. Künftige Ausweisungen sollen größtenteils im Rahmen des bereits mehrfach durchgeführten "Einheimischenmodells" erfolgen. Anhand der dem Stadtbauamt vorliegenden Anmeldungen ist der Bedarf an finanzierbarem Bauland für Einheimische sehr hoch. Aktuell liegt derzeit jedoch leider keine neue Baugebietsausweisung im Einheimischenmodell vor.

Im Übrigen wird untersucht, auf welchen Flächen maßvolle Nachverdichtungen möglich sind.

Private Grundstücksflächen sind aktuell in folgenden Baugebieten rechtskräftig ausgewiesen. Die Stadt hat hierbei leider kein Belegungsrecht - informieren Sie sich bitte über den privaten Immobilienmarkt:

  • Bebauungsplan "Am Gögerl"
  • Bebauungsplan "Am Hardtfeld II"
  • Bebauungsplan "Östlich des Prälatenweges II"

Die Stadt plant eine Wohnbebauung im Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße“- auch dies auf rein privaten Flächen. Neben der Ausweisung von Geschosswohnungsbauten und einer Kinderbetreuungseinrichtung ist hier die Anlegung eines öffentlichen Bürgerparks / Begegnungsfläche vorgesehen. Weitere Einzelheiten dazu sowie zu weiteren Baugebietsausweisungen sehen Sie unter der Rubrik „Bauleitplanung“.

II. Gewerbegebiete

Gewerbegebiet "Nördlich der Deutenhausener Straße":

Am östlichen Rand Weilheims, direkt gegenüber dem Gewerbegebiet "Am Weidenbach" wurden 1995 durch rechtskräftigen Bebauungsplan weitere Gewerbeflächen ausgewiesen. Bei der im Baugebiet "Nördlich der Deutenhausener Straße" noch freien Fläche handelt es sich um eine gewerbliche Nettobaufläche von ca. 11.000 Quadratmeter. Das Baugebiet liegt direkt an der Staatsstraße 2064. Die noch unbebauten Flächen befinden sich in Privatbesitz.

Gewerbegebiet "Leprosenweg II":

Des Weiteren stehen Gewerbeflächen im nördlichen Bereich des Leprosenweges zur Bebauung an. In einem weiteren Bauabschnitt schließt sich nördlich ein Bebauungsplan "Leprosenweg III" mit einer vergleichbaren Nutzung an. Die Planung geht von mittleren Grundstücksgrößen aus, die für kleinere Betriebe finanzierbar sind, wobei auch darauf geachtet wird, dass ohne Änderung des Erschließungssystems durch Zusammenlegung einzelner Flächen größere Parzellen entstehen. In diesem 2. Bauabschnitt wird ein Flächenpotential von weiteren 13.000 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Auch diese Flächen stehen in Privatbesitz.

Gewerbliche Flächenpotenziale

Durch Umsiedlungen einzelner Betriebe in die in den letzten Jahren neu entstandenen Gewerbegebiete sind in bestehenden Gewerbeflächen freie Potenziale entstanden, die neu belegt werden können. Bei Interesse wenden Sie sich hierzu bitte an unsere Standortförderung unter Telefon 0881 682-5100 oder 0881 682-5200.

Bei Interesse an unseren Flächengebieten oder weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Stadt Weilheim i.OB
Stadtbauamt
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB

Herr Manfred Stork

Telefon 0881 682-4200
Fax 0881 682-4199

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an