Die Stadt Weilheim i.OB beabsichtigt, folgenden beschränkt öffentlichen Weg einzuziehen:
1. Beschreibung
Fußweg von Tankenrain zur Straße nach Paterzell
Von der Staatsstraße 2057 führte vormals in Ost-West-Richtung zur Straße nach Paterzell (jetzt: Am Hahnenbühel) der beschränkt öffentliche Weg Nr. 12 ohne eigene Flurstücksnummer. Im Zuge des Flurbereinigungsverfahrens erfolgte eine Neuordnung des Gebietes, ohne jedoch diesen Weg darzustellen. Außerdem hat eine Ortseinsichtnahme am 15.04.2009 ergeben, dass der Weg tatsächlich in der Natur nicht mehr erkennbar ist und somit keine Verkehrsbedeutung mehr zu haben scheint.
2. Verfügung
Der unter Ziffer 1 beschriebene beschränkt öffentliche Weg soll gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 20.04.2009 (Ö 75/09, TOP 19) eingezogen werden.
3. Wirksamwerden der Verfügung
Die Absicht zur Einziehung einer Straße oder eines Weges ist drei Monate vorher anzukündigen und wird hiermit für den unter Ziffer 1 angeführten Weg öffentlich bekannt gemacht.
4. Sonstiges
Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung des unter Ziffer 1 angeführten Weges liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Stadt Weilheim i.OB, 27.04.2009
Markus Loth
1. Bürgermeister