In seiner Sitzung am 31.05.2011 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Münchener Straße / Schützenstraße / Bahnhofstraße“ bezüglich der Festsetzungen über Dachgauben zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass ab einer Dachneigung von 35° Grad stehende Dachgauben oder Segmentgauben bis max. 1/3 der jeweiligen Trauflänge max. jedoch 2,0 m je Einzelgaube zugelassen sind. Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet sollen zusätzlich hierzu auch Schleppgauben an den straßenabgewandten Seiten der Gebäude bis zu max. 1/3 der Trauflänge; max. jedoch bis 5,0 m je Einzelgaube zugelassen werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 09.09.2011 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden.
Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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