Die Stadt Weilheim i.OB beabsichtigt, eine Teilfläche von der nachfolgend angeführten öffentlich gewidmete Ortsstraßen einzuziehen:
1. Beschreibung
Nordendstraße – Teilfläche
Die Nordendstraße (Fl.Nr. 2832/5) ist seit Anlegung des Straßenbestandsverzeichnisses im Jahr 1964 von der Münchener Straße bis zur Westgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2848/13 als öffentliche Verkehrsfläche gewidmet. Die Nordendstraße endet tatsächlich jedoch in Höhe der Haus-Nrn. 12 und 15. Die Fläche im Bereich südlich des Grundstücks Nordendstraße 19 war noch nie in der Natur als Verkehrsfläche vorhanden und soll deshalb eingezogen werden.
2. Verfügung
Die unter Ziffer 1 beschriebene Ortsstraße (s. Anlage) soll gemäß Art. 8 BayStrWG aufgrund des Bauausschussbeschlusses vom 17.07.2012 (Ö109/12, TOP 3) eingezogen werden.
3. Wirksamwerden der Verfügung
Die Absicht zur Einziehung einer Straße ist drei Monate vorher anzukündigen und wird hiermit für die unter Ziffer 1 angeführte Ortsstraße öffentlich bekannt gemacht.
4. Sonstiges
Die Verfahrensunterlagen zur Einziehung der unter Ziffer 1 angeführten Ortsstraße liegen drei Monate ab dieser Bekanntmachung im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsichtnahme aus. Während der Auslegung können Anregungen und Bedenken vorgebracht werden.
Stadt Weilheim i.OB
Markus Loth
1. Bürgermeister