BEKANNTMACHUNG
Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.04.2002 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich des Prälatenweges", Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Vom Geltungsbereich werden die im beiliegenden Lageplan des Stadtbauamtes vom 12.04.2002 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen erfaßt:
Fl.Nr. 1358/2-Teilfläche, 1358/3-Teilfläche, 1364-Teilfläche, 1378, 1378/1-Teilfläche, 1379, 1379/1-Teilfläche und 1389/2-Teilfläche, alle Gemarkung Weilheim.
Das Gebiet wird als "Reines Wohngebiet" gemäß § 3 BauNVO festgesetzt.
Hiermit erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB die Bekanntmachung des Aufstellungs-beschlusses.
Weilheim i.OB, 30.04.2002
Stadt Weilheim i.OB
Klaus Rawe
1. Bürgermeister