In seiner Sitzung am 18.02.2008 beschloss der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Hardtkapellenstraße/ Narbonner Ring/ Ulmenstraße" bezüglich der Festsetzungen über Terrassenüberdachungen zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan fest, dass bei Doppel- und Mehrfamilienhäuser Gebäudeteile wie erdgeschossige Wintergärten in Holz- oder Metallkonstruktion bis zu einer Tiefe von max. 2,50 m über die Baugrenze hinaus auf eine max. Breite von 3,50 m je Wohneinheit zulässig sind. Bei Reihenhäusern gilt dies über die gesamte Gebäudebreite. Die Flächen werden nicht auf die zulässige Grundfläche angerechnet. Die gesetzlichen Abstandsflächen nach BayBO sind einzuhalten.

Auf Antrag beschloss nun der Bauausschuss diese Festsetzung auch auf Terrassenüberdachungen auszuweiten, so dass diese zusätzlich zum o. g. Wintergarten zugelassen werden. Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen. Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 25.04.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rat-haus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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