In seiner Sitzung am 13.10.2008 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Kohlwinklstraße", Gemarkung Unterhausen bezüglich der Festsetzungen über Wandhöhen und damit der Kniestockhöhe zu ändern.

Bislang setzt der Bebauungsplan einen Rahmen fest, der für eingeschossige Gebäude mit Dachausbau aus einer maximalen Grundflächenzahl von 0,20, einer Gestaltungsvorschrift wonach ein Rechteck zu verwenden ist, dessen Traufseite mindestens 1/4 länger als die Giebelseite sein muss, einer Dachneigung von 24° - 27° und einer Kniestockhöhe von maximal 1/8 der Giebelbreite, besteht. Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet soll nun zur besseren Ausnutzung des Dachgeschosses statt der o. g. Kniestockhöhe eine absolute Wandhöhe festgesetzt werden.

So wurde nun beschlossen, den Bebauungsplan dahingehend abzuändern, dass in den Bereichen der eingeschossigen Bebauung mit Dachausbau entgegen der bisherigen Kniestockhöhe eine Wandhöhe mit maximal 4,65 m (gemessen an der Gebäudeaußenwand von Oberkannte des natürlichen Geländes bis zur Schnittkante Außenwand/Dachhaut) festgesetzt wird. Diese Änderung des Bebauungsplanes bezieht sich auf das gesamte Plangebiet und kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.
Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.12.2008 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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