Die Stadt Weilheim i.OB erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 32, 33, 34, 35, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 09.05.2008:

§ 1

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wird wie folgt geändert:

§ 3 der Satzung erhält folgende Fassung:

„§ 3 - Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder; Entschädigung

(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.

(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit folgende Entschädigung:

a) Monatlich pauschal € 125,00
    Fraktionsvorsitzende zusätzlich monatlich € 50,00

b) Für die notwendige Teilnahme an
    Stadtratssitzungen € 25,00
    Fraktionssitzungen zur Vorbereitung einer Stadtratssitzung € 25,00
    Ausschusssitzungen:
    je Sitzung € 25,00
    je Sitzung ganztags € 50,00
   Sitzungen sonstiger vom Stadtrat gebildeter Gremien € 25,00.

c) Sachaufwandszuschuss an die Fraktionen:
   1. Grundbetrag jährlich € 150,00
   2. Jahresbetrag je Mitglied € 25,00

d) Sachaufwandszuschuss an Stadtratsmitglieder ohne Fraktionsstatus
    jährlich € 50,00.

Die Entschädigung wird vierteljährlich nachträglich ausbezahlt.

(3) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben für Sitzungen, zu denen Teilnahmepflicht besteht, außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls.

(4) Ersatzleistungen nach Art. 20a Abs. 2 Ziffer 2 und 3 GO werden nicht gewährt.

(5) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.

(6) Die Absätze 2 bis 5 gelten für den Ortssprecher entsprechend."

§ 2 - In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am 01.01.2009 in Kraft.

Stadt Weilheim i.OB, 21.11.2008

Markus Loth
1. Bürgermeister

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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