Die Stadt Weilheim i.OB erlässt auf Grund der §§ 14 Abs. 1, 16 und 17 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2008 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. d. F. der Bek. vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.12.2007 (GVBl. S. 958) folgende
SATZUNG
zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Östlich der Hauptschule“, ganz oder teilweise die Grundstücke Fl. Nr. 409, 411 und 412, Gemarkung Weilheim, umfassend. Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem umseitig abgedruckten Lageplan des Stadtbauamtes vom 25.02.2010.
§ 1 - Aufhebung der Veränderungssperre
Die Satzung der Stadt Weilheim i.OB vom 23.10.2009, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 23 vom 26.10.2009, über den Erlass einer Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „Östlich der Hauptschule“, wird mit Wirkung zum Tage ihres in Krafttretens aufgehoben.
§ 2 - In- und Außerkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Stadt Weilheim i.OB, 25.02.2010
Markus Loth
1. Bürgermeister