Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 24.01.2013 die Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Sonderbaufläche „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m § 12 BauGB beschlossen und dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 14.01.2013 (M 1:1000) schwarz umrandet dargestellten Grundstücksteilflächen der Fl. Nr. 1062, Gemarkung Weilheim i.OB. Die bisher landwirtschaftlich dargestellten Flächen sollen künftig als sonstige Sonderbaufläche für Solarenergie gemäß §11 Abs. 2 BauNVO für „Solarpark Jörg-Ganghofer-Straße“ festgesetzt werden. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 12 BauGB erfolgt hiermit die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zu diesem Bauleitplan. Die Planung ist der Öffentlichkeit möglichst frühzeitig vorzustellen.

Hierzu findet am Montag, 18.02.2013 um 18.00 Uhr im kleinen Sitzungssaal des Rathauses (2. Obergeschoss) eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung statt, zu der hiermit eingeladen wird. Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ziele und Zwecke der Planung im Einzelnen erläutert. An der Erörterung kann jedermann teilnehmen. Im Übrigen können die Unterlagen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 06.02.2013 mit 08.03.2013 in der Stadt Weilheim i.OB, Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202 (Stadtbauamt) oder auch über www.weilheim.de eingesehen werden. Stellungnahmen oder Anregungen zum Bebauungsplan sind bis spätestens 08.03.2013 bei der Stadt einzureichen. Über die weiteren Verfahrensschritte zur Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden die Öffentlichkeit und die Fachbehörden nach den Vorschriften des Baugesetzbuches jeweils gesondert unterrichtet.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

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