Stand: Februar 2025
Verantwortlicher der Datenverarbeitung:
Stadt Weilheim i.OB
Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
Telefon: +49 881 682-0
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
actago GmbH
Weidenstraße 66
94405 Landau
Telefon: +49 9951 99990-20
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Zwecke der Datenverarbeitung:
- Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens, Einzug fälliger Zahlungen sowie deren Verbuchung.
- Nutzung der Kontodaten des SEPA-Lastschriftverfahren für die Erstattung von Zahlungen.
- Bei Nichteinlösung der Lastschrift durch das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen Verbuchung der Rücklastschrift.
- Bei freiwilliger Angabe von Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse werden diese ausschließlich bei Rückfragen im Zusammenhang mit dem Lastschriftverfahren genutzt, bspw. wenn die Kontonummer nicht vollständig angegeben wurde.
Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Bezug auf die Einwilligung.
- Art. 6 Abs. 1 lit. c/e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG in Bezug auf die Begleichung und Verbuchung von Forderungen.
- SEPA-Migrationsverordnung (EU-Verordnung Nr. 260/2012) vom 30. März 2012.
- „Inkassovereinbarung“ zwischen der Stadt Weilheim i.OB und der Sparkasse Oberland
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
- Bedienstete/Organisationseinheiten innerhalb der Verwaltung, die in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind. Bedienstete der Vollstreckungsstelle. Bei Insolvenzen: Mahn- und Vollstreckungsverfahren.
- Hausbank.
- Dienstleister im Rahmen der Auftragsverarbeitung, dazu gehören Systembetreuer und IT-Dienstleister, die für uns tätig sind und im Zusammenhang mit der Wartung und Pflege der Systeme ggf. auch Kenntnis von Ihren Daten erhalten.
Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation:
Es findet keine Übermittlung an Drittländer oder internationale Organisationen statt.
Speicherdauer der Daten, bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer:
- Bei Widerruf des SEPA-Lastschriftmandates durch den Zahlungsempfänger oder den Zahlungspflichtigen ist dieses noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren (Ende der technischen Abwicklungsfrist für die Rückgabe von unautorisierten Lastschriften).
- 36 Monate nach Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates bzw. nach der letzten Inanspruchnahme wird das Mandat automatisch ungültig. Danach ist es noch für einen Zeitraum von mindestens 14 Monaten, gerechnet vom Einreichungsdatum der letzten eingezogenen Lastschrift, aufzubewahren (Ende der technischen Abwicklungsfrist für die Rückgabe von unautorisierten Lastschriften).
Information zu Betroffenenrechten – nach der DSGVO stehen Ihnen folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten (Art. 15 DSGVO).
- Recht auf Berichtigung bei unrichtigen personenbezogenen Daten (Art. 16 DSGVO).
- Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
- Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
- Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
- Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO).
Widerrufsrecht bei Einwilligung:
Wenn Sie in die Datenerhebung durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Pflicht zur Bereitstellung der Daten:
Einwilligungen sind freiwillig, es besteht keine Verpflichtung und es entstehen keine Nachteile, wenn eine Einwilligung nicht erteilt oder diese widerrufen wird. Ohne Erteilung eines entsprechenden SEPA-Lastschriftmandats können wir das Lastschriftverfahren nicht durchführen, die rechtzeitige Begleichung ist durch den Schuldner selbst sicherzustellen.