Die Stadt Weilheim i.OB ist bemüht, die Internetseite www.weilheim.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite weilheim.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV

Diese Webseite ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) größtenteils vereinbar.

Noch bestehende Mängel

In den Webauftritt eingebundene Dokumente (PDF-Dateien)

PDF-Dateien sind meist nicht barrierefrei. Die große Anzahl bereitgestellter Dokumente, die teilweise bereits älteren Datums sind, hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z. B. anderen Organisationen, Ministerien, und anderen) bereitgestellt werden, liegen zum Großteil nicht barrierefrei vor. Seit dem 01. Januar 2020 werden Zusammenfassungen oder wesentliche Inhalte dieser Publikationen so weit möglich auch als Hypertext Markup Language (HTML, englisch für Hypertext-Auszeichnungssprache) veröffentlicht. Kartografische Darstellungen in Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen werden häufig als PDF-Datei bereitgestellt. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. Juli 2024 erstellt.

Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Bewertungen der Firma INXUS Multimedia in Form einer BITV Selbstbewertung.

Feedback und Kontaktangaben

Bitte senden Sie eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, wenn Sie Folgendes finden:

  • Inhalte, die schwer zugänglich sind
  • Inhalte, die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht BITV-konform sind
  • Inhalte, die inhaltlich unklar sind und anders ausgedrückt oder formuliert werden sollten.

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik

St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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