Amtsblätter

Das Amtsblatt der Stadt Weilheim i.OB ist ein behördliches Mitteilungsblatt für amtliche Bekanntmachungen, die die Allgemeinheit betreffen und dazu dienen, einen Sachverhalt öffentlich bekannt zu geben.

Im Amtsblatt werden die öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt Weilheim i.OB sowie anderer Behörden veröffentlicht.

Das Amtsblatt erscheint in der Regel am 5. und 20. jeden Monats sowie nach Bedarf. Die Veröffentlichung erfolgt über unseren Internetauftritt. Im Original können Sie das Amtsblatt im Rathaus der Stadt Weilheim, Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB einsehen.

Sie können das Amtsblatt kostenlos lesen, herunterladen, speichern oder ausdrucken. Sollten Sie das Amtsblatt in Papierform benötigen, können Sie dieses telefonisch unter der Telefon-Nummer 0881 682-1102 (Frau Hornung, Herr Wirth) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bestellen. Der Bezug in Papierform ist kostenpflichtig.

Wir stellen Ihnen nachfolgend die veröffentlichten Amtsblätter seit dem Jahr 2001 zur Verfügung.

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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