Abkürzung:
TVöD
Langform:
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst
Beschreibung:
Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst bezeichnet, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.