Abkürzung:

TVöD

Langform:

Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst

Beschreibung:

Als Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) werden mehrere Tarifverträge für die Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst bezeichnet, die in einem Arbeitsverhältnis zum Bund oder zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied eines Mitgliedverbandes der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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