Abkürzung:

§

Langform:

Paragraf

Beschreibung:

Das Paragraphenzeichen oder Paragrafenzeichen wird in Gesetzestexten einer Zahl vorangestellt und zeigt somit den Beginn eines neuen Paragrafen an, der durch die Zahl bezeichnet wird, zum Beispiel § 433 BGB. Ausgesprochen wird es als „Paragraf vierhundertdreiunddreißig des Bürgerlichen Gesetzbuchs“ (BGB).

Möchte man in einem Text auf mehrere Paragrafen verweisen, so wird das Zeichen im Plural verwendet, zum Beispiel §§ 433 f. BGB. Ausgesprochen wird dies als „Paragraf vierhundertdreiunddreißig und folgender des Bürgerlichen Gesetzbuchs“, §§ 433 ff. als „Paragraf vierhundertdreiunddreißig und folgende des Bürgerlichen Gesetzbuchs“.

Das Paragrafenzeichen ist in deutschen Bundesgesetzen und in den Landesgesetzen der meisten deutschen Länder gebräuchlich.

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