Abkürzung:
e. V.
Langform:
eingetragener Verein
Beschreibung:
Der Verein bezeichnet eine freiwillige und auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen und/oder juristischen Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks, die in ihrem Bestand vom Wechsel ihrer Mitglieder unabhängig ist.
Ein eingetragener Verein ist ein nicht-wirtschaftlicher Verein, der in das Vereinsregister des jeweils zuständigen Amtsgerichts eingetragen ist.