Abkürzung:

saP

Langform:

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Beschreibung:

Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben sind die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen.

In Bayern wird die Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP).