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    Die Stadt Weilheim i.OB veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt, das in der Regel am 5. und 20. jeden Monats erscheint.

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  • Nach der Satzung über die Auszeichnungen verleiht die Stadt Weilheim i.OB an besonders verdiente Persönlichkeiten die Bürgermedaille der Stadt Weilheim i.OB, den Goldenen Ehrenring der Stadt Weilheim i.OB und das Ehrenbürgerrecht. Die Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch verdienstvolles Wirken für das Wohl oder Ansehen der Stadt und der Bürgerschaft ausgezeichnet haben.

    Der Goldene Ehrenring kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die durch ihre besonderen Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens das Wohl oder das Ansehen der Stadt gemehrt haben.

    Für außerordentliche Verdienste um die Stadt Weilheim i.OB und ihre Bürger oder für hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.

    Ehrenbürger können höchstens 3, Träger des Goldenen Ehrenringes höchstens 10 und Träger der Bürgermedaille höchstens 25 Persönlichkeiten zu gleicher Zeit sein.

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  • Wahlergebnisse
  • Sie finden hier die Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen.

  • Ausschüttungen der Bürgerstiftung

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Öffnungszeiten Rathaus

Vormittag

Montag bis Freitag
8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Nachmittag

Montag bis Mittwoch
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Während der Schulferien in Bayern hat das Rathaus auch Donnerstag nur bis 16:00 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet.

Die Tourist Information am Marienplatz hat Montag bis Freitag von 8:30 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet.