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Amtsblätter
Die Stadt Weilheim i.OB veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt, das in der Regel am 5. und 20. jeden Monats erscheint.
Finden Sie hier den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Die Leistungen sind alphabetisch in den jeweiligen Behörden und Einrichtungen geordnet. Nutzen Sie die Stichwortsuche für schnelle Ergebnisse.
Nach der Satzung über die Auszeichnungen verleiht die Stadt Weilheim i.OB an besonders verdiente Persönlichkeiten die Bürgermedaille der Stadt Weilheim i.OB, den Goldenen Ehrenring der Stadt Weilheim i.OB und das Ehrenbürgerrecht. Die Bürgermedaille kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die sich durch verdienstvolles Wirken für das Wohl oder Ansehen der Stadt und der Bürgerschaft ausgezeichnet haben.
Der Goldene Ehrenring kann an Persönlichkeiten verliehen werden, die durch ihre besonderen Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens das Wohl oder das Ansehen der Stadt gemehrt haben.
Für außerordentliche Verdienste um die Stadt Weilheim i.OB und ihre Bürger oder für hervorragende Leistungen auf den Gebieten der Kunst und Wissenschaft, der Wirtschaft, des Sozialwesens oder des öffentlichen Lebens kann das Ehrenbürgerrecht verliehen werden.
Ehrenbürger können höchstens 3, Träger des Goldenen Ehrenringes höchstens 10 und Träger der Bürgermedaille höchstens 25 Persönlichkeiten zu gleicher Zeit sein.
Sie finden hier die Wahlergebnisse der letzten Kommunalwahlen, Landtagswahlen und Bundestagswahlen.