Im Zuge der Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie dem später laufenden Betrieb an der Grundschule an der Ammer treten ab dem 16. April 2026 folgende verkehrsrechtlichen Änderungen in Kraft:

1. Die bisher als Verkehrsübungsplatz genutzte Parkfläche zwischen der Grundschule und dem Wohnmobilstellplatz entfällt vollständig. Das Gelände wird für den Erweiterungsbau sowie die neu entstehende Außenanlage benötigt.

2. Die Parkplätze in der Lohgasse unmittelbar vor dem Schulgebäude stehen während der Schulzeit ausschließlich dem Lehrpersonal zur Verfügung. Außerhalb der Schulzeit – von 16:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen – können sie weiterhin von der Öffentlichkeit genutzt werden.

3. Der Bolzplatz zwischen der Grundschule und der BMX-Bahn ist während der Schulzeit ausschließlich für schulische Zwecke vorgesehen. Für die Öffentlichkeit steht der Bolzplatz täglich ab 16:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur Verfügung.

Die Stadt bittet um Verständnis für die notwendigen Änderungen und Einschränkungen im Umfeld der Schule während der Bauphase.