BEKANNTMACHUNG

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Leprosenweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2777/2, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung soll die im bislang gültigen Bebauungsplan festgesetzte Baudichte durch GRZ (Grundflächenzahl) und BMZ (Baumassezahl) ersetzt werden durch eine GR (Grundfläche) in m². Weiter sollen die Festsetzungen zur Dachform und Höhenentwicklung an die Erfordernisse des auf dem Grundstück geplanten Neubaus einer Indoor-Waschanlage für Kfz angepasst und die Ausgestaltung der nicht überbauten Grundstücksbereiche neu geregelt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung der 5. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes öffentlich bekannt gemacht.

Der Änderungsplan liegt in der Fassung vom 17.04.2019 mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 14.05.2019 mit 17.06.2019 aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Gebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 17.06.2019 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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