BEKANNTMACHUNG

Der Gutachterausschuss hat gemäß §196 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse (Gutachterausschussverordnung – BayGaV) die Bodenrichtwerte für den Landkreis Weilheim – Schongau zum Stichtag 31.12.2018 ermittelt und beschlossen.

Es liegen Bodenrichtwerte für baureifes Land aufgeteilt in Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen und gewerblich genutzte Flächen vor. Des Weiteren gibt es eine Bodenrichtwertliste für landwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor, Streuwiese und Waldboden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Richtwertlisten ab sofort bis 19.06.2019 im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nrn. 201/202 während den üblichen Dienststunden des Rathauses kostenfrei oder auch im Amtsgebäude des Landratsamtes in Weilheim, Pütrichstraße 8, Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Dachgeschoss, eingesehen werden können.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BayGaV ein Recht auf Auskunft über die Bodenrichtwerte besteht.

Schriftliche Auskünfte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Weilheim-Schongau, Pütrichstraße 8, 82362 Weilheim sind kostenpflichtig.

Die Bodenrichtwerte für Bauland können auch ab Mitte 2019 über das Bodenrichtwertportal www.boris-bayern.de kostenpflichtig von Jedermann abgerufen werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, den Grundstücksmarktbericht und die Bodenrichtwertliste für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke kostenpflichtig als PDF-Datei herunterzuladen. Die reine Einsicht in die Bodenrichtwertlisten vor Ort bleibt beim Gutachterausschuss des Landkreises für Jedermann kostenfrei.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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