BEKANNTMACHUNG

In seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2018 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Südlich der Greitherstraße“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 336, 338, 340, 342 und 343, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung soll in den bislang weitgehend ungenutzten Grundstücksbereichen nördlich des Pänzingerweges durch geordnete Nachverdichtung eine zusätzliche Wohnbebauung auf den Grundstücken möglich gemacht werden. Die durch GRZ und GFZ festgesetzte Baudichte wie auch die festgesetzte Art der baulichen Nutzung als „Besonderes Wohngebiet (WB)“gemäß § 4a BauNVO aus dem ursprünglichen Bebauungsplan bleiben bestehen.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann als Planung der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür liegen vor. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes „Südlich der Greitherstraße“ öffentlich bekannt gemacht.

Der Änderungsplan liegt in der Fassung vom 02.05.2019 mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 28.05.2019 mit 01.07.2019 aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Gebäude wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB entsprechend Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 01.07.2019 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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