BEKANNTMACHUNG

Der Plan Hochwasserschutz Angerbach der Stadt Weilheim und der Gemeinde Eberfing, Abschnitt 1 – Eberfing für den Hochwasserschutz am Angerbach, Ramseer Bach und Weidenbach wurde mit Beschluss des Landratsamtes Weilheim-Schongau vom 24.04.2019 Az. 6412 Sb. 41.4 festgestellt. Die Planfeststellung/gehobene Erlaubnis erging unter zahlreichen Nebenbestimmungen.

Eine Ausfertigung des Beschlusses mit Rechtsbehelfsbelehrung und die der Planfeststellung/gehobenen Erlaubnis zugrunde liegenden Planunterlagen liegen in der Zeit vom 28.05.2019 bis einschließlich 14.06.2019 während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Eberfing, Ettinger Straße 7, 82390 Eberfing, im Rathaus der Gemeinde Huglfing (hier: Verwaltungsgemeinschaft), Hauptstraße 32, 82386 Huglfing und im Rathaus der Stadt Weilheim (Stadtbauamt), Admiral-Hipper-Straße 20, 82362 Weilheim i.OB zur Einsicht aus.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die Planfeststellung auch gegenüber den übrigen Betroffenen gemäß Art. 74 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes als zugestellt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

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