BEKANNTMACHUNG

Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 20.12.2017 trat die 12. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ als Satzung in Kraft.

Auf Grund eines Wechsels in den Eigentumsverhältnissen am Grundstück Fl.Nr. 939, Gemarkung Weilheim, haben sich nun die mit der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ verfolgten städtebaulichen Ziele dahingehend geändert, als der neue Eigentümer nun das bestehende Gebäude auf dem Grundstück erhalten und lediglich einer neuen Nutzung zuführen will. Dies soll auf der bauplanerischen Grundlage des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.03.1981 und der weiteren rechtsverbindlichen Änderungen dieses Bebauungsplanes mit Ausnahme der 12. vereinfachten Änderung erfolgen. Um für dieses neue Nutzungskonzept die bauplanungsrechtliche Grundlage zu schaffen, beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2019 das Verfahren zur Aufhebung der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ einzuleiten. Der Geltungsbereich der aufzuhebenden 12. vereinfachten Änderung ergibt sich aus der beigefügten Plandarstellung.

Das Verfahren zu Aufhebung der 12. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Färbergasse II“ kann als weitere Änderung des Bebauungsplanes nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Die Aufhebungssatzung und die Begründung werden in der Fassung vom 18.07.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt und können in der Zeit vom 12.08.2019 mit 13.09.2019 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert.

Den von der Aufhebung betroffenen Grundeigentümern im Bebauungsplangebiet sowie der benachbarten Wohngebäude und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Stellungnahmen werden bis spätestens 13.09.2019 erbeten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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