BEKANNTMACHUNG

In seiner öffentlichen Sitzung am 15.01.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Leprosenweg“ für das Grundstück Fl.Nr. 2777/2, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Mit der Änderung soll die im bislang gültigen Bebauungsplan festgesetzte Baudichte durch GRZ (Grundflächenzahl) und BMZ (Baumassezahl) ersetzt werden durch eine GR (Grundfläche) in m². Weiter sollen die Festsetzungen zur Dachform und Höhenentwicklung an die Erfordernisse des auf dem Grundstück geplanten Neubaus einer Indoor-Waschanlage für Kfz angepasst und die Ausgestaltung der nicht überbauten Grundstücksbereiche neu geregelt werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 17.04.2019 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört.

In seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2019 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in den Planungsunterlagen in Bezug auf die festgesetzten Baugrenzen und die zugelassene Höhenentwicklung.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden in der Fassung der Planung vom 09.07.2019 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB verkürzt.

Sie können in der Zeit vom 12.08.2019 mit 30.08.2019 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert. Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Stellungnahmen werden bis spätestens 30.08.2019 erbeten. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass ein Vorbringen nur zu den neu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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