BEKANNTMACHUNG

In seiner öffentlichen Sitzung am 17.09.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Ziegelgrube“ für das Grundstück Fl.Nr. 3244/2, Gemarkung Weilheim, zu ändern. Der bislang auf dem Grundstück festgesetzte großflächige überbaubare Grundstücksbereich soll aufgeteilt werden in zwei kleinere überbaubare Bereiche. Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben unberührt.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit wird der Beschluss zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Ziegelgrube“ öffentlich bekannt gemacht. Der Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung ergibt sich aus beigefügtem Lageplan.

Der Änderungsplan liegt in der Fassung vom 02.12.2019 mit Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 30.12.2019 mit 07.02.2020 aus.

Den von der Änderung betroffenen Eigentümern der Grundstücke und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 07.02.2020 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Der Änderungsplan und die Begründung dazu kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

Admiral-Hipper-Straße 20
82362 Weilheim i.OB
E-Mail info@weilheim.bayern.de
Telefon 0881 682-0
Fax 0881 682-1199

Weilheim zieht an