Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Obere Stadt IIIb“ zu ändern.

Für die Grundstücke Flurnummern 777/2, 777/4 und 777/5, Gemarkung Weilheim, soll die zugelassene Bebauung neu geordnet und angemessen nachverdichtet werden. Die Erschließung der neuen Wohnbauflächen soll angepasst und der zu den Baugrundstücken vorgelagerte Bereich an der öffentlichen auf Flurnummer 2257 (Krumpperplatz) neu gestaltet werden. Als Art der baulichen Nutzung ist „Allgemeines Wohngebiet (WA)“ vorgesehen.

Vom Geltungsbereich dieser Änderung sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) der Gemarkung Weilheim erfasst:

Flurnummern 777/2, 777/4, 777/5 und 2257-TF.

Die betroffenen Grundstücke sind im als PDF-Datei beigefügten Lageplan dargestellt.

Der Änderungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.

Gemäß § 13a Absatz 3 BauGB entsprechend wird hiermit bekannt gegeben, dass

  1. der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung (§ 2 Absatz 4 BauGB) aufgestellt werden soll und
  2. sich die Öffentlichkeit im Rathaus, Stadtbauamt, 2. Stock, Zimmer Nr. 201 oder 202, über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren kann und ihr im weiteren Verfahren im Rahmen einer öffentlichen Planauslegung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wird.

Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung vom 20.11.2019 in der Zeit vom 13.12.2019 mit 17.01.2020 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört. In seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2020 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen.

Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden in der Fassung der Planung vom 04.02.2020 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 3 Satz 3 BauGB verkürzt. Sie können in der Zeit vom 28.02.2020 mit 16.03.2020 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Auf Verlangen werden der Planinhalt und die geänderten Festsetzungen erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten. Stellungnahmen werden bis spätestens 16.03.2020 erbeten.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 BauGB wird bestimmt, dass ein Vorbringen nur zu den neu geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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