Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 22.11.2018 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB für das Gebiet „Nördlich der Geistbühelstraße – Bereich Schwaigerstraße“ einen Bebauungsplan nach den Vorschriften der §§ 1, 1a und 2 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen. Für diese, dem Außenbereich zuzuordnende Fläche, wurde beschlossen, das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit §§ 13a und 13 BauGB durchzuführen, da die Voraussetzungen hierzu vorliegen.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 05.03.2019. Der dort dargestellte Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nun aus technischen Gründen erweitert worden. Dies wurde vom Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB in der öffentlichen Sitzung am 11.04.2019 beschlossen. Vom Bebauungsplan werden nach dem Lageplan des Stadtbauamts vom 07.02.2020 nun folgende Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst:

Flurnummern 983-TF, 983/5, 982/1-TF, 981-TF und 982-TF, alle Gemarkung Weilheim i.OB.

Das Gebiet wird als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Absatz 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.
Zwischenzeitlich liegt nun ein Planentwurf (Planfassung 07.02.2020) mit Begründung und weiteren Unterlagen vor.

Beim Plangebiet handelt es sich um eine an einen bebauten, innerstädtischen Bereich angrenzende Außenbereichsfläche von weniger als 10.000 m², die im Rahmen der Bauleitplanung weiter entwickelt werden soll und der Errichtung von Wohngebäuden im Anschluss an einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil dient. Durch die Bebauung der Grundstücke soll eine maßvolle und städtebaulich verträgliche Entwicklung unter Berücksichtigung grünordnerischer Gesichtspunkte erreicht werden. Der Bebauungsplan wird daher im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB in Verbindung mit §§ 13a und 13 BauGB durchgeführt. Eine eigenständige Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) wird nicht durchgeführt. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes, der derzeit die Fläche noch als Grünfläche darstellt, als Wohnbaufläche wird derzeit durchgeführt.

Der Bebauungsplan und die Begründung liegen in der Zeit vom 16.03.2020 mit 17.04.2020 öffentlich aus. Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den beiden Planungen bis spätestens 17.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Planung zugestimmt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen vorgebracht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Planunterlagen können im oben genannten Zeitraum während den üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus, 2. Stock, Zimmer Nr. 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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