Der Bauausschuß der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner Sitzung vom 13.01.2003 die Grenzregelung für das Gebiet "Holzhofring" entsprechend dem Grenzregelungs-Verände-rungsnachweis Nr. 3901, Gemarkung Weilheim i.OB, gemäß §§ 82 ff. BauGB beschlossen.

Für die Neuordnung der Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte (§ 80 Abs. 2 BauGB) ergeht folgende Regelung:

a.) Flurstück 1101/13 ist unbelastet.

b.) Die bisher an Flurstück 1105 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105 neu zu übertragen.

c.) Die bisher an Flurstück 1105/4 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/4 neu zu übertragen.

d.) Die bisher an Flurstück 1105/6 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/6 neu zu übertragen.

e.) Die bisher an Flurstück 1105/5 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/5 neu zu übertragen.

f.) Die bisher an Flurstück 1105/9 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/9 neu zu übertragen.

g.) Die bisher an Flurstück 1105/10 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/10 neu zu übertragen.

h.) Die bisher an Flurstück 1105/8 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/8 neu zu übertragen.

i.) Die bisher an Flurstück 1105/12 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/12 neu zu übertragen.

j.) Die bisher an Flurstück 1105/18 eingetragenen Belastungen sind auf Flurstück 1105/18 neu zu übertragen.

Ein Wertausgleich für etwaige Mehr- oder Minderflächen wurde gemäß § 81 BauGB zu einem Preis von 120,15 €/m² (235,-- DM/m²) festgesetzt. Die Grenzregelung für das Gebiet "Holzhofring" ist am 10.03.2003 für alle beteiligten Grund-stücke unanfechtbar geworden. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Grenzregelungsbeschluß vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteil-ten Grundstücke ein. Die Berichtigung des Grundbuchamts und des Liegenschaftskatasters wird bei den zu-ständigen Behörden veranlaßt.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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