Die Sitzung des Wahlausschusses gemäß Paragraf (§) 92 Absatz 1 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung zur Feststellung des Wahlergebnisses findet am Montag, 30.03.2020, um 17:00 Uhr in der Stadthalle, Wessobrunner Straße 8 statt.

Der Zutritt zu dieser Sitzung ist grundsätzlich jedermann gestattet (Artikel 17 Absatz 1 und 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes). Der Wahlausschuss kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, soweit Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner dies notwendig machen.

Falls eine weitere Sitzung erforderlich wird, wird diese rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht.

Weilheim i.OB, 17.03.2020

Andreas Wunder
Stadtwahlleiter

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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