Bekanntmachung

Der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „In der Au - Nord“ zu ändern und zu erweitern.

Vom Geltungsbereich sind folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) der Gemarkung Weilheim erfasst: Flurnummern (Fl.Nrn.) 1003-TF, 1003/1, 1003/2, 1003/3, 1004/5-TF 1006/9 und 1006/19-TF. Die betroffenen Grundstücke sind im beigefügten Lageplan dargestellt.

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans sollen im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Nachverdichtung unter Berücksichtigung der Lage des Plangebietes südlich angrenzend an die Erholungsfläche „In der Au“ zusätzliche Flächen für Wohnungsbau geschaffen werden. Das bereits bebaute Grundstück Fl.Nr. 1003/1 wird hierbei in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen. Für das Plangebiet verbleibt es bei der bisherigen Nutzung als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß Paragraf (§) 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 20.02.2020. Die Planung zur Änderung und Erweiterung sowie die Begründung in der Fassung vom 12.12.2019 sind derzeit zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen verlängert.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 28.02.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Telefon 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-421 oder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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