Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 17.10.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB östlich des Narbonner Rings einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung „Waldorfschulzentrum“ nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden nach dem beiliegend abgedruckten Lageplan des Stadtbauamts vom 17.10.2019 folgende Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) erfasst: Flurnummern (Fl.Nrn.) 2263-TF, 2280/5, 2282/1, 2282/10, 2283/2, 2297/1, 2298/4-TF, Gemarkung Weilheim.

Das Gebiet wird entsprechend der Ausweisung im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet“ für Schule und Soziales gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen. Beim Plangebiet handelt es sich um einen bislang unbebauten Bereich östlich des Narbonner Rings, der im Rahmen der Bauleitplanung entwickelt werden soll. Es soll ein Standort für schulische und soziale Einrichtungen geschaffen werden.

Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte im Amtsblatt Nr. 5 vom 20.02.2020.

Der Bebauungsplanentwurf und die Begründung sind derzeit in der Fassung der Planung vom 17.10.2019 zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt. Der Umweltbericht liegt in der Fassung vom 08.11.2019 vor. Neben den sich aus der Begründung zur Planung ergebenden umweltbezogenen Informationen liegen folgende weitere umweltbezogene Informationen vor:

Verfasser; Datum; Thema

  • Müller-BBM GmbH, Planegg; 28.10.2019; Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung
  • INGEVOST, Planegg; 16.09.2019; Verkehrsuntersuchung

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen verlängert.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 28.02.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-421 oder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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82362 Weilheim i.OB
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