Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 22.11.2018 eine 23. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 29.02.2012 für den Bereich „Nördlich der Geistbühelstraße“ gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen.

Vom Geltungsbereich erfasst sind die im beiliegend abgedruckten Lageplan vom 22.01.2019 schwarz umrandet dargestellten Grundstücke beziehungsweise Grundstücksteilflächen (TF) Flurnummern (Fl.Nrn.) 330/3 TF, 330/7 TF, 981, 981/2 TF, 982/1 und 983, Gemarkung Weilheim.

Im Änderungsbereich sollen an Stelle der bislang dargestellten Grünfläche mit landwirtschaftlicher Nutzung und Fläche für Friedhofserweiterung neben Wohnbauflächen eine öffentliche Grünfläche sowie eine Fläche für eine Kindertagesstätte entstehen.

Der Änderungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 22.01.2019 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 13.03.2019 mit 18.04.2019 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört. In seiner öffentlichen Sitzung am 16.05.2019 befasste sich der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB nach vorhergehender Beratung im Bauausschuss mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen. Die insoweit geänderte Planung zur Flächennutzungsplanänderung und die Begründung werden nun in der Fassung der Planung vom 27.01.2020 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Neben den sich aus der Begründung zur Änderungsplanung und dem Umweltbericht ergebenden umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern „Tiere und Pflanzen“ in Bezug auf den Verlust von landwirtschaftlichen Nutzflächen und artenschutzrechtlicher Belange, „Boden, Wasser, Klima / Luft“ in Bezug auf Bodenverlust und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie in Bezug auf die Kaltluftproduktion, „Landschaftsbild“ in Bezug auf die Lage des Plangebiets im Stadtgebiet, „Kultur- / Sachgüter“ in Bezug auf Belange des Denkmalschutzes und „Mensch“ in Bezug auf die Bedeutung des Plangebiets als innerörtliche Freifläche liegen folgende weitere umweltbezogene Informationen vor:

Verfasser; Datum; Thema

  • Regierung von Oberbayern; 15.03.2019; Erfordernisse der Raumordnung
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Weilheim i.OB; 01.04.2018; landwirtschaftliche Emissionen
  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege; 11.04.2019 / 12.04.2019; Bau- und Bodendenkmäler
  • Wasserwirtschaftsamt Weilheim; 16.04.2019; Grundwasser, Lage zu Gewässern, Altlastenverdachtsflächen, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasserbeseitigung
  • Landratsamt Weilheim-Schongau;18.03.2019, 11.04.2019; Altlastenverdachtsflächen, Immissionen
  • Deutsche Bahn AG; 17.04.2019; Nähe des Plangebiets zu einer Bahntrasse
  • Ingenieurbüro Kokai, Polling; 02.08.2013; Bericht über hydraulische Untersuchung
  • TÜV Süd; 23.10.2019; schall- und erschütterungstechnischer Bericht
  • Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr; 04.07.2018; Verkehrsuntersuchung

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen verlängert.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 28.02.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-421 oder über Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Die öffentliche Auslegung erfolgt gemäß § 4a Absatz 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung von Stellungnahmen der Fachbehörden nach § 4 Absatz 2 BauGB. Wir bitten Sie, dies zu beachten.

Den von der Planung betroffenen Grundeigentümern im Plangebiet sowie den Nachbarn und der Öffentlichkeit wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass den Planungen zugestimmt wird.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Änderungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

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