Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 17.09.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Geisenhofergelände“ im Bereich der Grundstücke Flurnummern (Fl.Nrn.) 2815/2 und 2812/5, Gemarkung Weilheim, Münchener Straße 39, zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung und Erweiterung ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Das Gebiet bleibt – wie bisher - als Mischgebiet gemäß Paragraf (§) 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Das bislang für seine östliche Teilfläche unbeplante Grundstück Fl.Nr. 2812/5 wird in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einbezogen. Mit der Änderung soll die bauliche Ausnutzung der Grundstücke Fl.Nrn. 2815/2 und 2812/5 insgesamt neu geordnet werden.

Durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Sie berührt keine anderen umweltrechtlich relevanten Belange als die bisherige Planung. Das Verfahren zur Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Durch die Änderung und Erweiterung werden keine Vorhaben mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet. Es bestehen keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Der Bebauungsplan lag zuletzt in der Fassung der Planung vom 05.11.2019 in der Zeit vom 28.11.2019 mit 07.01.2020 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden gehört. In seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2020 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Verfahren vorgebrachten Anregungen und Einwendungen. Über die vorgebrachten Anregungen und Einwendungen wurde abgewogen und entschieden.

Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen und Ergänzungen in den Planungsunterlagen. Der insoweit geänderte Bauleitplan und die Begründung werden in der Fassung der Planung vom 14.01.2020 erneut zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird der Zeitraum zur Möglichkeit der Einsichtnahme in die Planungsunterlagen verlängert.

Die Planung und die zugehörige Begründung liegen zur Einsichtnahme nun in der Zeit vom 09.03.2020 mit 20.04.2020 öffentlich aus.

Die Planung kann nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter Tel. 0881 682-421 während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 202, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Es wird jedoch gebeten, eine persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen nur im Ausnahmefall in Anspruch zu nehmen. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-421 oder über Email unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Der betroffenen Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.04.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

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