Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 09.07.2019 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan für das Gebiet „Schachenmayr-Änderung“ für seinen gesamten Geltungsbereich zu ändern. Für die bestehende Reihenhausbebauung soll für jedes Gebäude der Reihenhausbebauung die Möglichkeit geschaffen werden, an den jeweiligen Südfassaden einen erdgeschossigen Anbau über die festgesetzten Baugrenzen hinaus errichten zu können. Weiter wird mit dieser Änderung die bauplanungsrechtliche Situation dahingehend bereinigt, dass die festgesetzten Baugrenzen sich nun an den tatsächlich errichteten Baukörpern orientieren. Das Plangebiet bleibt – wie bisher - als „Reines Wohngebiet“ gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Im Übrigen bleiben die Festsetzungen des bisherigen Bebauungsplanes bestehen.

Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Auch durch die Anpassung der Baugrenzen bleibt die städtebauliche Struktur des ursprünglichen Bebauungsplanes erhalten. Sie berührt keine anderen umweltrechtlich relevanten Belange als die bisherige Planung. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wird nach den Vorschriften des § 13 BauGB durchgeführt.

Der Änderungsplan und die Begründung lagen in der Fassung vom 23.10.2019 zuletzt in der Zeit vom 28.11.2019 mit 07.01.2020 öffentlich aus. In seiner öffentlichen Sitzung am 14.01.2020 befasste sich der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB mit den im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der zu hörenden Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Einwendungen und Anregungen. Es wurde abgewogen und entschieden. Aus der Abwägung ergaben sich Änderungen in der Planung.

Der überarbeitete Änderungsplan und die Begründung liegen in der Fassung vom 14.01.2020 in der Zeit vom 27.05.2020 mit 30.06.2020 nochmals öffentlich aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz (Abs.) 2 Nummer (Nr.) 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.06.2020 gegeben. Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 214, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Telefon 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert. Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönliche Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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Telefon 0881 682-0
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