Bekanntmachung

In seiner Sitzung am 04.02.2020 beschloss der Bauausschuss der Stadt Weilheim i.OB, den Bebauungsplan „Südlich der Waisenhausstraße“ für das Grundstück Flurnummer (Fl.Nr.) 1395, Gemarkung Weilheim, bezüglich der Festsetzungen über Baufläche für eine 3-fach-Garage zu ändern. Der Geltungsbereich dieser Änderung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Bislang setzt der Bebauungsplan eine mittig im nördlichen Vorgartenbereich angeordnete Baufläche für eine 3-fach-Garage fest.

Auf Antrag eines Grundeigentümers im Plangebiet soll die mittig im Grundstück festgesetzte Baufläche für diese Garage an die östliche Grundstückgrenze zu Fl.Nr. 1396/2, Gemarkung Weilheim, verschoben werden.

Diese Änderung des Bebauungsplanes kann nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und durch sie kein Vorhaben zur Pflicht der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung vorbereitet oder begründet werden und keine Anhaltspunkte für die Beeinträchtigung von in § 1 Absatz (Abs.) 6 Nummer (Nr.) 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter bestehen. Von einer Umweltprüfung wird daher abgesehen.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses.

Der Änderungsplan in der Fassung vom 24.03.2020 mit zugehöriger Begründung liegt in der Zeit vom 27.05.2020 mit 30.06.2020 öffentlich aus.

Den von der Änderung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 30.06.2020 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Änderung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB).

Die Planung kann während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 214, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter Tel. 0881 682-421 oder über E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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