Bekanntmachung

Der Stadtrat der Stadt Weilheim i.OB hat nach Vorberatung durch den zuständigen Bauausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am 30.04.2020 beschlossen, für das Gebiet „Eichtweide-Nord“ eine Satzung nach Paragraf (§) 34 Absatz 4 Nrn. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) (Innenbereichssatzung) aufzustellen. Vom Geltungsbereich werden die folgenden Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen (-TF) der Gemarkung Weilheim erfasst:

2977-TF, 3026-TF, 3034-TF, 3034/1, 3036/1-TF, 3036/2, 3039-TF, 3050-TF, 3061/2-TF, 3057-TF, 3058-TF, 3059-TF, 3059/1-TF, 3061-TF, 3061/3-TF, 3061/4, 3061/6-TF, 3061/7-TF, 3061/8 und 3061/9

Der geänderte Geltungsbereich ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.

Mit der Satzung werden die im Geltungsbereich gelegenen Grundstücke bzw. Grundstücksteilflächen als Ortsteil im Sinne von § 34 BauGB festgelegt. Zusätzlich werden Regelungen zum Maß der baulichen Nutzung, zur Zahl der Wohneinheiten und zur Bauweise mit in die Satzung aufgenommen.

Nach § 34 Absatz 6 BauGB ist auch für die Aufstellung einer solchen Innenbereichssatzung das vereinfachte Verfahren des § 13 Absatz 2 Nr. 2 und 3 BauGB anzuwenden.

Hiermit erfolgt die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Die Satzung in der Fassung vom 22.04.2020 mit zugehöriger Begründung liegt in der Zeit vom 15.06.2020 mit 20.07.2020 öffentlich aus.

Den von der Satzung betroffenen Grundstückseigentümern und der Öffentlichkeit wird hiermit gemäß § 13 Absatz 2 Nr. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme bis spätestens 20.07.2020 gegeben.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt von den Betroffenen keine Stellungnahme abgegeben worden sein, wird angenommen, dass der Satzung zugestimmt wird. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB).

Die Satzungsunterlagen können während der üblichen Dienststunden des Stadtbauamtes im Rathaus der Stadt Weilheim i.OB, 2. Stock, Zimmer 214, oder unter www.weilheim.de eingesehen werden. Die Mitarbeiter des Stadtbauamtes stehen unter der Telefonnummer 0881 682-421 oder per E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) gerne beratend zur Verfügung. Auf Verlangen wird die Änderungsabsicht erläutert.

Auf Grund der aktuellen Situation mit Ausrufung des Katastrophenfalls auf Grund des Infektionsrisikos mit dem Corona-Virus und dem damit verbundenen Organisationsaufwand zur Gewährleistung einer öffentlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen wird jedoch gebeten, telefonisch einen Termin zur persönlichen Einsichtnahme in die Planungsunterlagen zu vereinbaren.

Stadt Weilheim i.OB

Markus Loth
1. Bürgermeister

Abkürzungen und ihre Bedeutungen

In unserem Abkürzungsverzeichnis finden Sie häufig verwendete Abkürzungen, die in den Amtsblättern und auf den Internetseiten der Stadt Weilheim i.OB vorkommen.

Kontakt

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